Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des mit unseren Kunden geschlossenen Maklervertrages.

Geschäftsgegenstände sind der Nachweis bzw. Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages über bebaute und unbebaute Liegenschaften.

Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Informationen zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Verkäufer, so haftet der Kunde der Firma Otto & Otto Immobilien auf Schadensersatz in Höhe der Provision.

Der Kaufinteressent kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits als verkäuflich gekannt zu haben, wenn er dem Makler dies innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Objektunterlagen mittels eingeschriebenem Brief oder auf eine andere nachvollziehbare Art und Weise mitteilt und dem Makler gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat, andernfalls gilt der Nachweis des Objektes als von der Immobilienfirma Otto & Otto Immobilien erfolgt.

Unsere Provisionen beträgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen worden ist:
1.) Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern: 3,57% inkl. MwSt. vom Käufer und vom Verkäufer
2.) Bei Baugrundstücken: 7,14% inkl. MwSt. vom Käufer
3.) Bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten und Gewerbeimmobilien: 4,76% inkl. MwSt. vom Käufer
4.) Bei Gewerbevermietung: 3 Monatsmieten zzgl. MwSt. vom Mieter
5.) Bei Wohnraumvermietung: 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. vom Vermieter.

Uns steht auch dann die Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt, z.B. Miete statt Kauf oder ähnliches.

Uns steht ferner dann die Provision zu, wenn der Angebotsempfänger unser Angebot an einen Dritten weitergibt und dieser den Kauf-, Erwerbs oder Mietvertrag abschließt bzw. wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenem Namen erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt. Als Dritte gelten sowohl Ehelebenspartner, Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden.

Alle Provisionen sind verdient und fällig im Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses.

Die Immobilienfirma ist berechtigt für Käufer und Verkäufer entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden. Es verstößt nicht gegen die Unparteilichkeit bei der Höhe des Kaufpreises zu vermitteln, wenn keine Seite Widerspruch erhebt.

Ein uns erteilter Verkaufsauftrag -mündlich oder schriftlich- verpflichtet den Verkäufer uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Ferner hat uns der Auftraggeber unverzüglich über den Vertragsabschluss, den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.

Alle unterbreiteten Angebote der Firma Otto & Otto Immobilien sind unverbindlich und freibleibend. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Interessenten, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

Nebenabreden zu unseren schriftlichen Angeboten bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Neuwied vereinbart.

Ihre Nachricht an uns

Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
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